16. Mai 2018
Dashcam-Aufnahmen vor Gericht endlich zulässig
Umstrittenes Beweismittel – Laut dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof vom 15.05.2018 ( Az. VI ZR 233/17) sind nunmehr Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwertbar. Entgegen der bisherigen gerichtlichen Praxis, welche die Zulässigkeit solcher Aufnahmen grundsätzlich ablehnte, dürfen die Aufnahmen zur Unfallrekonstruktion im Rahmen eines Verkehrsunfallprozesses nunmehr als Beweismittel herangezogen werden. Es ist jedoch eine Einzelfall-Abwägung seitens des Gerichtes vorzunehmen. Doch Vorsicht: Eine permanente Nutzung einer Dashcam verstößt jedoch weiterhin gegen den Datenschutz und ist daher grundsätzlich verboten.