14. November 2017
BVerfG prüft Auswahlverfahren für Medizinstudium (Az.: 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14)
Das Bundesverfassungsgericht stellt die Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium mit einer Konzentration auf die Abiturnote auf den Prüfstand. Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung stand die Frage, ob das derzeitige Verfahren mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und des Ausbildungsplatzes sowie dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.
Hintergrund des Verfahrens sind Klagen von zwei Bewerbern für das Studienfach Humanmedizin vor dem Verwaltungsgericht. Die Richter dort halten Teile der Regelungen für verfassungswidrig, weil viele Bewerber von vornherein ausgeschlossen seien. Für die Vergabe von Studienplätzen mit Numerus clausus ist die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.