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Böllern an Silvester – Was ist erlaubt

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und Silvester steht vor der Tür. Und immer wieder stellt sich die gleiche Frage: Was ist bei Silvesterknallern erlaubt – was nicht?

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern muss unterschieden werden, ob es sich um Feuerwerkskörper der Klasse 1 (Knallerbsen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk) oder der Klasse 2 (Raketen, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller) handelt. Während der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse 1 das ganze Jahr über möglich ist, gelten für Feuerwerkskörper der Kategorie 2 folgende Besonderheiten:

Generell dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden, wenn ein Sonntag dazwischenliegt, frühestens am 28. Dezember. Zudem dürfen Feuerwerkskörper der Klasse 2 ausschließlich in der Silvesternacht abgefeuert werden und auch nur von volljährigen Personen. Dabei gilt: In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern jedweder Art grundsätzlich verboten. Auch kann es weitere ortsbezogene Verbote geben, wenn die Gefahr, dass Feuer ausbricht besonders groß ist.

Aber auch wenn Sie sich an alle Vorschriften und Regeln halten, sollten Sie zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit Dritter darauf achten, nur ordnungsgemäß gekennzeichnetes Feuerwerk mit Prüfzeichen zu kaufen, denn wer Raketen abfeuert, der hat gewisse Sorgfaltspflichten. Dazu empfiehlt sich am besten der Kauf bei einem Fachhändler des Vertrauens. Vorsicht ist auch bei Internetbestellungen geboten, hier werden häufig ungeprüfte Billigprodukte angeboten.

Nun steht dem fröhlichen Böllern nichts mehr im Wege – wir wünschen einen guten Rutsch und viel Spaß beim Silvesterfeuerwerk!