Brandschaden durch eingeschaltete Herdplatte
Das Oberlandesgericht Bremen hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine Versicherungs-nehmerin Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden in ihrem – selbstbewohnten – Wohnhaus begehrte. Ursächlich für den Brand war, dass die Frau – kurz be-vor sie das Haus verließ – den Elektroherd nicht ausschaltete, sondern versehentlich den Dreh-knopf einer anderen Herdplatte betätigte […]