Unwirksame Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung: So erhalten Sie ihr Geld zurück
Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht fest, dass zahlreiche private Krankenversicherungen ihre Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet hatten. Es besteht daher die Möglichkeit, Beitragsrückerstattungen in Höhe von mehreren tausend Euro zu erhalten. Bisher konnten wir in nahezu allen Fällen formelle Fehler bei den Begründungen der jeweiligen Erhöhungen finden. In vielen Fällen erhalten Sie nicht nur eine Rückzahlung sondern profitieren auch von einem niedrigeren Beitrag für die Zukunft. Gerne machen wir für Sie Ansprüche gegen Ihre Krankenversicherung geltend. Meistens übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten.
Mit seinen beiden Urteilen vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) stellte der Bundesgerichthof klar, dass Beitragserhöhungen einer privaten Krankenversicherung unwirksam sind, wenn diese nicht ordnungsgemäß begründet wurden. Insbesondere reicht es nicht aus, wenn die Versicherung allgemeine Ausführungen dazu macht, wann es generell zu einer Erhöhung kommen kann (z.B. durch die Vorlage von „allgemeinen Informationen“ bzw. „Infoblättern“). Der Versicherer muss vielmehr darlegen, warum es im konkreten Einzelfall zu einer Erhöhung gekommen ist.
Das OLG Köln hatte bereits Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung AG für unwirksam erachtet, weil diese die jeweiligen Erhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet hatte (OLG Köln, Urteil vom 28.01.2020, 9 U 138/19). Auch gegen andere Versicherungen gibt es mittlerweile zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile.
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