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Abgasskandal – Verbraucher siegt in höchster Instanz. BGH verurteilt Volkswagen.

Erstmals hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen des sogenannten
Abgasskandals geurteilt. Der BGH sieht in dem Einbau einer illegalen
Abschalteinrichtung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers durch
die Volkswagen AG. Diese Rechtsaufassung wurde in letzter Zeit auch bereits
seitens der meisten Oberlandesgerichte vertreten, doch die Volkswagen AG
beteuerte weiterhin vehement ihre Unschuld und wies jegliche Ansprüche zurück.
Doch nun hat die höchste Instanz gesprochen. Der Kunde kann jetzt durch den BGH
bestätigt die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges
verlangen. Dies gilt im Übrigen auch für Gebrauchtfahrzeuge. Der geschädigte
Kunde muss sich nach Auffassung des BGH jedoch die sogenannte
Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Diese wird anhand der während der
Nutzungszeit gefahrenen Kilometer und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung
berechnet.
Zu den Fragen, ob der Kunde auch Ansprüche besitzt, wenn er das Fahrzeug nach
Bekanntwerden des Abgasskandals erworden hat, sowie zu den Fragen der
Verzinsung und Verjährung, wird seitens des BGH eine weitere Entscheidung Ende
Juli erwartet.
Die heutige Urteil betrifft zwar konkret ein Fahrzeug des Typs Volkswagen mit dem
EA189 Motor, doch dürfte das Urteil richtungsweisend für weitere manipulierte
Fahrzeugtypen und Marken sein.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise im Abgasskandal beraten und vertreten wir
Sie gerne.