Miet- und WEG-Recht

Eigentlich sucht man sich seine Vertragspartner gut aus – wenn es trotzdem hakt, stehen wir an Ihrer Seite.

Aufgrund der Dauerhaftigkeit des Mietverhältnisses ist es wichtig, sich im Vorfeld des Vertragsschlusses darüber Gedanken zu machen, was bei Vertragsstörungen geschehen soll und welche Rechte und Pflichten die Mietparteien während des Mietverhältnisses haben sollen. Wir erarbeiten Ihnen passgenaue Mietverträge für Wohnraum und Gewerbe.
Bei Problemen während des Mietverhältnisses, etwa bei Mängeln an der Mietsache oder Ausfall von Mietzahlungen sind häufig verschiedene Wege denkbar, um ans Ziel zu gelangen. Wir erarbeiten mit Ihnen die für Sie beste Lösung, stellen Ihnen dabei verschiedene Lösungsansätze für Ihr Problem vor. Wir helfen Ihnen auch bei Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung oder bei Mieterhöhungen.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sehen wir uns als Vermittler unter den einzelnen Wohnungseigentümern, um eine interessengerechte Lösung für alle Wohnungseigentümer zu finden. Hierbei geht es häufig um die Durchsetzung von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentum gegen Generalunternehmer.
Wohnungseigentümern geben wir Hilfestellung beim Umgang mit ihren Eigentümerrechten, welche durch das Miteigentum der anderen Miteigentümer begrenzt ist. Hier helfen wir insbesondere bei Abgrenzungsfragen zum Sonder-/ und Gemeinschaftseigentum und Klärung von Rechten und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.

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Unsere Beratungsfelder

  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen für Wohn- und Geschäftsräume
  • Beratung und Vertretung bei Mietkündigungen, Räumungsklagen und Mieterhöhungen
  • Klärung von Ansprüchen bei Mängeln in Mietobjekten und notwendigen Reparaturen
  • Prüfung und Klärung von Betriebskostenabrechnungen und Streitigkeiten über die Nebenkosten
  • Vertretung bei Beendigung von Mietverhältnissen
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften
  • Vertretung bei Mängeln am Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Auslegung von Teilungserklärungen und Durchsetzung von Rechten
  • Unterstützung und Beratung bei Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Vertretung im Maklerrecht

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Mieter
  • Vermieter
  • Wohnungseigentümer
  • Eigentümergemeinschaften
  • Eigentümer von Kapitalanlageprojekten
  • Immobilienverwaltungen
  • Makler

Ihre Ansprechpartner:innen

Stefan Heise

Julia Fischer

Häufig gestellte Fragen

Frage: Was sind meine Rechte als Mieter in Bezug auf Reparaturen und Mängel in der Wohnung?

Antwort: Als Mieter haben Sie das Recht aber auch die Pflicht den Vermieter über Mängel in der Wohnung zu informieren. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Mängel zu beheben, um die Wohnqualität zu gewährleisten. Reparaturen müssen in angemessener Zeit erfolgen, andernfalls können Sie Mietminderung geltend machen oder ggfs. selbst reparieren lassen. Der Fachanwalt hilft Ihnen rechtssicher vorzugehen.

Frage: Wie kann ich gegen eine Kündigung oder Räumungsklage vorgehen?

Antwort: Zunächst müssen die Kündigungsgründe geprüft werden, ob diese überhaupt zulässig sind. Auch die Form der Kündigung bietet häufig Angriffsfläche. Der Fachanwalt klärt über die rechtlichen Möglichkeiten und Fristen auf, um sich gegen Kündigungen oder Räumungsklagen zu verteidigen.

Frage: Wie können wir Beschlüsse in der Eigentümerversammlung anfechten oder ändern?

Antwort: Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind die häufigsten Instrumente. Diese sind innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beim zuständigen Gericht einzureichen. Auf den Zugang des Protokolls kommt es nicht an. Daher ist hier immer Eile geboten. Der Fachanwalt erklärt, wie unzulässige Beschlüsse angefochten oder geändert werden können und welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen.