Steuerrecht

Das Steuerrecht hat sich zu einer komplexen, fast undurchschaubaren Wüste von Paragrafen entwickelt, die der Steuerzahler schon längst nicht mehr allein bewältigen kann.

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung im Steuerrecht. Wir stehen Ihnen bei steuerlichen Streitfragen vor Finanzgerichten kompetent zur Seite. Das Leistungsspektrum umfasst die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen fehlerhafte Steuerbescheide, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Bei Unklarheiten in der Steuererklärung oder falschen Berechnungen des Finanzamts ist eine Überprüfung immer ratsam. Wir betreuen Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten, vertreten Sie vor Finanzverwaltung und -gerichten. Im Falle von Steuerstrafverfahren stehen wir Ihnen ebenso kompetent zur Seite, bei Beschlagnahme, Durchsuchungen oder Verhaftungen im Zusammenhang mit Steuerstraftaten. Zudem bieten wir gutachterliche Stellungnahmen zu steuerlichen Einzelfragen an. Wir setzen auf Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, um für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Zögern Sie nicht, uns rechtzeitig zu kontaktieren, um Ihre Rechte zu wahren und professionelle Unterstützung zu erhalten.

Das Steuerrecht hat sich zu einer komplexen, fast undurchschaubaren Wüste von Paragrafen entwickelt, die der Steuerzahler schon längst nicht mehr allein bewältigen kann.

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung im Steuerrecht. Wir stehen Ihnen bei steuerlichen Streitfragen vor Finanzgerichten kompetent zur Seite. Das Leistungsspektrum umfasst die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen fehlerhafte Steuerbescheide, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Bei Unklarheiten in der Steuererklärung oder falschen Berechnungen des Finanzamts ist eine Überprüfung ratsam. Wir betreuen Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten, vertreten Sie vor Finanzverwaltung und -gerichten. Im Falle von Steuerstrafverfahr stehen wir Ihnen ebenso kompetent zur Seite, bei Beschlagnahme, Durchsuchungen oder Verhaftungen im Zusammenhang mit Steuerstraftaten. Zudem bieten wir gutachterliche Stellungnahmen zu steuerlichen Einzelfragen an. Wir setzen auf Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, um für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Zögern Sie nicht, uns rechtzeitig zu kontaktieren, um Ihre Rechte zu wahren und professionelle Unterstützung zu erhalten.

Das Steuerrecht hat sich zu einer komplexen, fast undurchschaubaren Wüste von Paragrafen entwickelt, die der Steuerzahler schon längst nicht mehr allein bewältigen kann.

Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung im Steuerrecht. Wir stehen Ihnen bei steuerlichen Streitfragen vor Finanzgerichten kompetent zur Seite. Das Leistungsspektrum umfasst die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen fehlerhafte Steuerbescheide, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Bei Unklarheiten in der Steuererklärung oder falschen Berechnungen des Finanzamts ist eine Überprüfung ratsam. Wir betreuen Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten, vertreten Sie vor Finanzverwaltung und -gerichten. Im Falle von Steuerstrafverfahr stehen wir Ihnen ebenso kompetent zur Seite, bei Beschlagnahme, Durchsuchungen oder Verhaftungen im Zusammenhang mit Steuerstraftaten. Zudem bieten wir gutachterliche Stellungnahmen zu steuerlichen Einzelfragen an. Wir setzen auf Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, um für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Zögern Sie nicht, uns rechtzeitig zu kontaktieren, um Ihre Rechte zu wahren und professionelle Unterstützung zu erhalten.

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Unsere Beratungsfelder

  • Beratung von Mandanten zu steuerlichen Angelegenheiten und Steuergesetzen
  • Vertretung von Mandanten vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
  • Analyse von steuerlichen Auswirkungen bei Unternehmensfusionen und -übernahmen
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Unternehmensstruktur für Steuerzwecke (z.B. GmbH, Einzelunternehmen)
  • Steuerliche Auswirkungen von Erbschaften und Schenkungen
  • Strategien zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen
  • Steuern beim Kauf, Verkauf oder Vererbung von Immobilien
  • Steuerliche Auswirkungen von Miet- und Pachtverträgen
  • Vertretung bei Steuerstrafverfahren und -anklagen
  • Nutzung von steuerlichen Anreizen und Förderprogrammen

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Privatpersonen
  • Unternehmer und Unternehmen
  • Freiberufler und Selbständige

Ihre Ansprechpartner:innen

Stefan Heise

Häufig gestellte Fragen

Frage: Welche steuerlichen Auswirkungen hat meine geplante Geschäftstransaktion?

Antwort: Unterschiedliche Transaktionen können verschiedene Steuern auslösen, wie z.B. Einkommenssteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer. Die Steuersätze variieren je nach Art der Transaktion und dem Steuersystem des Landes.
Einige Länder gewähren steuerliche Anreize für bestimmte Transaktionen, Investitionen oder Geschäftsbereiche. Diese sollten in die Planung einbezogen werden. Steuerliche Planung und Strukturierung der Transaktion können helfen, die Steuerlast zu minimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Frage: Wie reagiere ich auf Steuerstrafvorwürfe oder -verfahren?

Antwort: Unterlassen Sie Selbstanzeigen oder Aussagen gegenüber den Behörden ohne rechtliche Beratung. Alles, was Sie sagen, könnte gegen Sie verwendet werden. Arbeiten Sie mit Ihrem Anwalt zusammen, um Ihre steuerliche Situation zu klären und eventuelle Fehler zu korrigieren, um die Angelegenheit bestmöglich zu lösen. Falls ein Strafverfahren eingeleitet wird, bereiten Sie sich mit Ihrem Anwalt auf die Verteidigung vor, um Ihre Interessen zu schützen.

Frage: Wie kann ich Erbschaftssteuer für meine Abkömmlinge umgehen

Antwort: Nutzen Sie die Freibeträge für Erbschaftssteuer. Oft gibt es hohe Freibeträge, bis zu denen keine Steuer anfällt. Nutzen Sie die Möglichkeit, Vermögen zu Lebzeiten an Ihre Abkömmlinge steuerfrei zu verschenken, solange die Schenkungen die geltenden Freibeträge nicht überschreiten. Investieren Sie in steuerbefreite Vermögenswerte wie bestimmte Arten von Anleihen oder Immobilien, die möglicherweise von der Erbschaftssteuer befreit sind. Teilen Sie Ihr Vermögen auf Ihre Abkömmlinge auf, um sicherzustellen, dass jede Erbschaft innerhalb der Freibeträge liegt.