Versicherungsrecht

„Das zahlt meine Versicherung!“- von wegen!

Das Versicherungsrecht umfasst sehr viele Lebensbereiche. Immer wenn sich die Frage stellt, ob eine Versicherung für einen Schaden aufkommen könnte, ist der Fachanwalt für Versicherungsrecht gefragt – sei es beim Verkehrsunfall, bei Sach- und Personenschäden am Bau, bei ärztlichen Behandlungsfehlern, um nur einige Beispielfälle zu nennen.
Vielfach ist man der Meinung, dass für einen Schaden, den ein anderer verursacht hat, dessen Versicherung aufzukommen hat. Doch häufig beruft diese Versicherung sich dann auf ihr Kleingedrucktes, sodass genau dieser Fall doch nicht versichert scheint. Es stellt sich die Frage, ob man unmittelbar gegen die Versicherung des Schädigers vorgehen kann, oder ob man sich an diesen selbst halten muss. Juristisch versierte Hilfe ist gefragt.
Genauso geht es bei der Inanspruchnahme der eigenen Versicherung. Für viele Lebensbereiche scheint man sich absichern zu können. Doch wenn der Versicherungsfall da ist, öffnen sich für die Versicherung möglicherweise Hintertüren. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme u.a. Ihrer Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Vollkasko-, Krankenhaustagegeld-, Pflege-, Gebäude- oder Hausratversicherung.
Auch die Bearbeitung von Lebensversicherungsfällen bildet ein weiteres Tätigkeitsfeld dieses Dezernates, da diese häufig zur Absicherung anderer Personen, etwa im Falle eines Hauskaufes, aber auch als Kapitalanlage eingesetzt werden.

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Unsere Beratungsfelder

  • Beratung und Vertretung bei Versicherungsansprüchen nach Unfällen, Schäden oder Krankheiten
  • Prüfung und Gestaltung von Versicherungsverträgen
  • Durchsetzung von Versicherungsansprüchen, insbesondere bei Verweigerung oder Verzögerung der Auszahlung
  • Beratung und Vertretung bei Haftpflichtansprüchen, sowohl für Versicherungsnehmer als auch Dritte
  • Klärung von Konflikten zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern
  • Beratung und Unterstützung bei Versicherungsansprüchen im Fall von Betriebsunterbrechungen und Schäden an Unternehmen
  • Beratung in Bezug auf Kündigung von Versicherungsverträgen und die damit verbundenen Konsequenzen
  • Unterstützung bei Ansprüchen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen und Lebensversicherungen
  • Beratung und Vertretung bei rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Krankenversicherungen
  • Unterstützung bei der Regulierung von Versicherungsfällen und Ansprüchen, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Privatpersonen
  • Unternehmer
  • Versicherungsnehmer

Ihre Ansprechpartner:innen

Judith Henne

Häufig gestellte Fragen

Frage: Ist mein Schaden versichert und welche Bedingungen gelten?

Antwort: Dies richtet sich nach den Versicherungsbedingungen sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Police. Häufig ist es für den Laien schwierig, die Klauseln inhaltlich und vom Versicherungsumfang zu verstehen. Ein Fachanwalt hilft hier weiter und kennt die zugrundeliegende Rechtsprechung.

Frage: Was tue ich bei Ablehnung meines Versicherungsanspruchs?

Antwort: Der Anwalt gibt Ratschläge zur Vorgehensweise bei Ablehnung, unterstützt bei Einsprüchen und hilft, den Anspruch durchzusetzen.

Frage: Wie schütze ich mich vor Versicherungsbetrugsvorwürfen?

Antwort: Um Versicherungsbetrugsverdacht zu vermeiden, müssen die Angaben gewissenhaft gemacht werden. Alle Vorgänge sollten schriftlich festgehalten, die Schäden gründlich dokumentiert werden. Der Anwalt klärt über Maßnahmen auf, um sich vor falschen Betrugsvorwürfen der Versicherungsgesellschaft zu schützen und gibt rechtliche Empfehlungen.