Strafrecht

Wir beraten und verteidigen Sie umfassend in allen Verfahrensabschnitten des Strafverfahrens

Unsere Strafverteidiger passen die Verteidigungsstrategie individuell an die jeweilige Verfahrens- und Fallsituation an. Schon im Ermittlungsverfahren bietet es sich häufig an, anwaltlich beraten und damit gut vorbereitet zu sein. Es will gut abgewogen sein, das Schweigerecht zu nutzen, wenn von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wird. Maßnahmen der Polizei sollten in dieser Phase nicht ohne Prüfung akzeptiert werden, da Verfahrensfehler zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen können. In der Hauptverhandlung setzen wir uns engagiert für unsere Mandanten ein und scheuen auch die Konfrontation mit dem Gericht nicht. Zudem bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung in Rechtsmittelverfahren wie Berufung und Revision an, und prüft, ob gegen ein ergangenes Urteil Rechtsmittel eingelegt werden können. Dabei ist das Berufungsverfahren eine erneute Tatsacheninstanz, in der sämtliche Beweismittel erneut gewürdigt werden müssen. Bei der Revision werden Verfahrens- und Rechtsanwendungsfehler der Vorinstanzen überprüft.

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Unsere Beratungsfelder

  • Beratung im Strafrecht: Aufklärung über Rechte und Pflichten
  • Begleitung vom Ermittlungsverfahren bis zum Urteil
  • Strafverteidigung vor dem Strafrichter bis zur großen Strafkammer
  • Erarbeitung von Verteidigungsstrategien auf Grundlage von Beweismitteln
  • Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision gegen Urteile
  • Vertretung von Opfer von Straftaten und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Erwachsene
  • Kinder
  • Jugendliche
  • Vorstände und Geschäftsführer
  • Opfer von Straftaten

Ihre Ansprechpartner:innen

Lina Fricke

Dominique Kreymborg

Häufig gestellte Fragen

Frage: Was sind meine Rechte als Beschuldigter oder Angeklagter?

Antwort: Als Beschuldigter/Angeklagter hat man u.a. das Recht zu schweigen, einen Anwalt hinzuzuziehen und auf ein faires Verfahren.

Frage: Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Antwort: Ein Strafverfahren besteht aus Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung und ggf. Berufungsverfahren.

Frage: Welche Strafen drohen bei meiner Straftat?

Antwort: Strafen hängen von der Schwere der Tat ab und können Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder andere Sanktionen sein.