Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht bietet gute Chancen – für Schuldner – und erhebliche Risiken – für Gläubiger.

Ein Insolvenzverfahren birgt sowohl für den Schuldner als auch für die Gläubiger Chancen und Risiken. Für den Schuldner bietet es die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Während des Verfahrens hat er Zeit, sich zu reorganisieren, Schulden zu begleichen oder eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Unter bestimmten Umständen kann ein Teil der Schulden sogar erlassen werden. Zudem wird der Schuldner vor Zwangsvollstreckungen geschützt.
Auf der anderen Seite bestehen Risiken. Der Schuldner verliert einen Teil seiner Kontrolle über das Unternehmen, da ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen zu verwalten und gerecht unter den Gläubigern aufzuteilen. Für Gläubiger besteht das Risiko, dass sie nur einen Teil ihrer Forderungen erhalten oder im schlimmsten Fall leer ausgehen. Zudem kann das Verfahren langwierig und kostspielig sein.
Insgesamt ist eine frühzeitige professionelle Beratung für beide Parteien entscheidend, um die besten Lösungen im Insolvenzverfahren zu finden und mögliche Risiken zu minimieren.

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Unsere Beratungsfelder

  • Unterstützung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
  • Vertretung der Interessen von Gläubigern in Insolvenzverfahren
  • Überprüfung von Forderungen auf die bestmögliche Durchsetzbarkeit
  • Beratung von Geschäftsführern und Vorständen bezüglich ihrer Haftung
  • Abwehr von Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter

Ihre Vorteile

  • 30 Jahre Erfahrung
  • Fachanwälte in allen gängigen Gebieten
  • Verschiedene Standorte
  • Abwicklung Online und in Präsenz
  • Zertifiziert nach DIN IN ISO 9001:2015
  • Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Unsere Mandanten

  • Gläubiger
  • Geschäftsführer
  • Unternehmen

Ihre Ansprechpartner:innen

Julia Fischer

Häufig gestellte Fragen

Frage: Wann muss ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Insolvenzantrag stellen und welche Haftungsrisiken treffen ihn?

Antwort: Geschäftsführer sind verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. Geschäftsführer können persönlich haften, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Dies kann der Fall sein, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder wenn sie nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen leisten, die nicht mehr zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehören. Geschäfte, die die Gläubiger benachteiligen oder das Vermögen der Gesellschaft schmälern, dürfen nicht mehr ohne weiteres getätigt werden.

Frage: Wie kann ich als Gläubiger meine Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen?

Antwort: Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Dies geschieht in der Regel durch ein Formular, das vom Insolvenzverwalter bereitgestellt wird. Dabei sind alle relevanten Unterlagen und Belege beizufügen, die die Forderung belegen. Da nicht titulierte Forderungen bestritten werden können, ist gegebenenfalls Klageweg zu beschreiten.

Frage: Wie hoch sind meine Chancen, meine Forderungen vollständig zurückzubekommen?

Antwort: Die Chance, Forderungen vollständig zurückzubekommen, hängt von der Höhe der Insolvenzmasse und der Anzahl sowie der Höhe der Forderungen aller Gläubiger ab. In den meisten Fällen erhalten Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderungen zurück, da das Vermögen des Schuldners oft nicht ausreicht, um alle Schulden zu begleichen.
Direkte Zahlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind in der Regel unwirksam und können vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Gläubiger sollten daher Zahlungen nur noch über den Insolvenzverwalter abwickeln.